Barrierefreiheitsrichtlinie
BRRM DOO / Intelligent Systems GmbH / Triebwerk Automotive GmbH /
1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit
BRRM DOO, Intelligent Systems GmbH und Triebwerk Automotive GmbH (im Folgenden: die Unternehmen) verpflichten
sich, alle ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Catch Photo App und zugehöriger
Webdienste und Plattformen, für alle Nutzer zugänglich und nutzbar zu machen, einschließlich Personen mit
verschiedenen Behinderungen oder eingeschränkten Fähigkeiten.
Das Ziel der Unternehmen ist es:
- den gleichen Zugang und die Nutzbarkeit von Anwendungen, Websites und digitalen Inhalten für alle Personen zu
gewährleisten, einschließlich solcher mit körperlichen, sensorischen, kognitiven, intellektuellen oder
neurodivergenten Beeinträchtigungen;
- gemäß den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (Europäisches Barrierefreiheitsgesetz) und der relevanten
nationalen Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten (z.B. BGG und BITV in Deutschland sowie das
Web-Zugänglichkeits-Gesetz in Österreich) sowie den WCAG 2.1 Level AA-Richtlinien alle notwendigen technischen,
organisatorischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen bei der Entwicklung, Gestaltung, Prüfung und Bereitstellung
digitaler Produkte und Dienstleistungen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen und
kontinuierliche Verbesserungen im Einklang mit geltenden Gesetzen und bewährten Praktiken sicherzustellen;
- die Barrierefreiheit seiner digitalen Lösungen aktiv zu überwachen, zu testen und zu verbessern;
- Barrierefreiheit als integralen Bestandteil des Entwicklungsprozesses und des Qualitätsmanagements in allen
Phasen zu integrieren: Planung, Gestaltung, Umsetzung, Prüfung und Bereitstellung digitaler Produkte und
Dienstleistungen.
Der Fokus der Unternehmen liegt darauf, sicherzustellen:
- dass digitale Dienste bedienbar, verständlich, wahrnehmbar und robust gegenüber technologischen Veränderungen
sind,
- ein gleichwertiges Nutzererlebnis für alle Nutzer, einschließlich derjenigen, die Hilfstechnologien
(Screenreader, Tastatur, Sprachsteuerung etc.) verwenden,
- kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit durch Schulung des Teams, Überwachung von Vorschriften und
Zusammenarbeit mit Experten und Endanwendern.
2. Anwendungsbereich
Diese Barrierefreiheitsrichtlinie gilt für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die von den Unternehmen
eigenständig oder in Zusammenarbeit mit verbundenen Rechtsträgern und Partnern entwickelt, vertrieben, verkauft
oder gepflegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- die mobile Anwendung Catch Photo App,
- zugehörige Cloud-Dienste, Webportale und Verwaltungspanels,
- die Website https://www.brrm.eu/
- alle weiteren aktuellen und zukünftigen digitalen Produkte und Dienstleistungen, die für Nutzer in der
Republik Serbien, der Europäischen Union und anderen internationalen Märkten bestimmt sind.
3. Barrierefreiheitsstandards und Rechtsrahmen
Die Unternehmen streben an, die vollständige Einhaltung der geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen
im Bereich der digitalen Barrierefreiheit zu erreichen, einschließlich:
- der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Level AA, als international anerkannten Standard
für die Gestaltung und Entwicklung barrierefreier digitaler Produkte und Dienstleistungen;
- der relevanten nationalen Barrierefreiheitsgesetze in den EU-Mitgliedstaaten, in denen BRRM d.o.o. direkt oder
über verbundene Rechtsträger und Partner seine Dienste und Produkte anbietet, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf:
- BGG und BITV in der Bundesrepublik Deutschland,
- das Web-Zugänglichkeits-Gesetz in der Republik Österreich,
- sowie alle weiteren Vorschriften und Leitlinien, die sich aus der Richtlinie (EU) 2019/882 (Europäisches
Barrierefreiheitsgesetz) ergeben.
Um die Einhaltung der genannten Standards und Vorschriften zu erreichen und aufrechtzuerhalten, werden die
Unternehmen die Änderungen im regulatorischen Rahmen und in technischen Richtlinien kontinuierlich überwachen und
ihre internen Richtlinien, Entwicklungsprozesse und Produktwartungen regelmäßig anpassen, um ein hohes und
dauerhaftes Barrierefreiheitsniveau für alle Nutzer sicherzustellen.
4. Verantwortlichkeiten
Um ein hohes Maß an Barrierefreiheit in allen digitalen Produkten und Dienstleistungen zu erreichen, definieren
die Unternehmen klar die interne Aufgabenverteilung:
- Das Entwicklungsteam ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung barrierefreier Lösungen in allen Phasen
der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, einschließlich Architektur, Benutzeroberflächendesign, Frontend-
und Backend-Funktionalitäten, gemäß den geltenden Barrierefreiheitsstandards und -richtlinien.
- Das QA-Team ist verantwortlich für die Durchführung gründlicher Barrierefreiheitstests vor der
Veröffentlichung eines digitalen Produkts, unter Verwendung einer Kombination aus automatisierten Werkzeugen und
manuellen Tests (einschließlich Tests mit Hilfstechnologien wie Screenreader, Tastaturnavigation und anderen).
- Das Unternehmensmanagement ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, Werkzeuge und
organisatorischen Bedingungen, um Barrierefreiheit zu erreichen, einschließlich der Planung und Organisation
regelmäßiger Mitarbeiterschulungen sowie der Überwachung der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie auf
Unternehmensebene.
5. Prozesse und Werkzeuge
Um die Einhaltung der geltenden Barrierefreiheitsstandards zu erreichen und aufrechtzuerhalten, werden die
Unternehmen im Rahmen ihres regulären Entwicklungszyklus die folgenden Prozesse und Werkzeuge einführen und
anwenden:
- Integration von Barrierefreiheitstests in alle Phasen der Entwicklung digitaler Produkte, einschließlich
Planung, Design, Implementierung und abschließender Tests, durch die Anwendung des sogenannten
"Shift-Left"-Ansatzes, der eine frühzeitige Erkennung und Behebung von Barrierefreiheitsproblemen ermöglicht.
- Regelmäßiger Einsatz spezialisierter Werkzeuge zur Barrierefreiheitsprüfung und -validierung, wie z.B.:
- axe (automatisierte Barrierefreiheitsanalyse im Browser),
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool),
- Google Lighthouse (automatisierte Tests für Webanwendungen),
- sowie andere Werkzeuge und Methoden, die sich als relevant und effektiv für die Weiterentwicklung der
Barrierefreiheitspraxis erweisen.
- Konsultation mit externen Barrierefreiheitsexperten und Einbeziehung von Feedback von Nutzern mit
Behinderungen bei Bedarf, insbesondere während größerer Produkt-Updates oder bei Phasen der Neugestaltung und
Vorbereitung neuer Versionen der Anwendung und Webdienste.
6. Schulung und Sensibilisierung
Die Unternehmen erkennen an, dass die kontinuierliche Verbesserung des Wissens und der Fähigkeiten der
Mitarbeitenden ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der Barrierefreiheitsprinzipien ist. Zu
diesem Zweck:
- Organisieren und führen die Unternehmen mindestens einmal jährlich formelle Schulungen und interne Workshops
für alle Teammitglieder durch, die an der Entwicklung, Gestaltung, Prüfung und Wartung digitaler Produkte und
Dienstleistungen beteiligt sind.
- Die Schulungen umfassen:
- Grundprinzipien und Anforderungen der Barrierefreiheit,
- spezifische Techniken zur Umsetzung barrierefreier Lösungen innerhalb von Design- und
Entwicklungsprozessen,
- praktische Beispiele und die Nutzung relevanter Werkzeuge für Barrierefreiheitstests.
- Zusätzlich zu den geplanten jährlichen Schulungen werden bei Bedarf weitere Schulungen organisiert, z.B. bei
wesentlichen Änderungen im regulatorischen Rahmen, technologischen Innovationen oder größeren Produkt-Updates.
7. Überwachung und Überprüfung
Um ein konsistentes und nachhaltiges Niveau der Barrierefreiheit sicherzustellen, werden die Unternehmen diese
Barrierefreiheitsrichtlinie und deren praktische Umsetzung regelmäßig überwachen und überprüfen:
- Die Barrierefreiheitsrichtlinie wird mindestens einmal jährlich formal überprüft und bei Bedarf auch häufiger,
insbesondere bei wesentlichen Änderungen des rechtlichen oder technischen Rahmens, neuen Versionen von
Richtlinien (z. B. neuen WCAG-Versionen) oder basierend auf Rückmeldungen von Nutzern und Partnern.
- Barrierefreiheitsberichte zum Status digitaler Produkte werden erstellt:
- bei Bedarf während der regulären Entwicklungs- und Verbesserungszyklen der Produkte,
- auf Anforderung von Geschäftspartnern, Kunden oder Regulierungsbehörden,
- als Teil der Vorbereitung zur Veröffentlichung neuer Produktversionen, die wesentliche Änderungen in
Funktionalität oder Benutzeroberfläche enthalten.
- Die Berichte dokumentieren den aktuellen Konformitätsstand, durchgeführte Maßnahmen, geplante Verbesserungen
sowie identifizierte Barrieren.
Fazit
Die Unternehmen sind fest den Grundsätzen der digitalen Barrierefreiheit und dem gleichberechtigten Zugang für
alle Nutzer ihrer Produkte und Dienstleistungen verpflichtet.
Diese Barrierefreiheitsrichtlinie bildet den grundlegenden Rahmen zur Erreichung dieses Ziels und definiert die
Handlungsleitlinien der Unternehmen im Einklang mit geltendem Recht und internationalen Best Practices.
Die Geschäftsleitung der Unternehmen erkennt die Bedeutung der kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit
an und verpflichtet sich, alle notwendigen Ressourcen zur Umsetzung dieser Richtlinie bereitzustellen.
Die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden
der Unternehmen, die an der Entwicklung, Gestaltung, Prüfung, Verbreitung und Unterstützung digitaler Produkte und
Dienstleistungen beteiligt sind.
Diese Richtlinie tritt mit dem Tag ihrer Verabschiedung durch die zuständige Stelle in Kraft und wird allen
Mitarbeitenden sowie relevanten Stakeholdern zugänglich gemacht.
Diese Richtlinie wurde am 24. Juni 2025 verabschiedet und tritt am selben Tag in Kraft.